Aktenvernichtung

Aktenvernichtung

Wie geht Aktenvernichtung?

Der Schutz Ihrer innerbetrieblichen Daten ist wichtiger denn je! Dazu gehört auch die datenschutzkonforme Vernichtung von Aktenmaterial in Papierform. Vertrauliches Aktenmaterial zur Vernichtung nehmen wir ausschließlich von Gewerbekunden an.

Bei einer Räumung des Archivs erhalten unsere Kunden einen abschließbaren Container, der mit den zu vernichtenden Akten befüllt werden und anschließend abgeschlossen werden kann.

Nach der Abholung des Containers durch einen unserer Fahrer, kommen die Akten unverzüglich in eine leistungsstarke Anlage, die in der Lage ist, Akten mitsamt Ordnern, Registern und Kartons zu schreddern. Die Aktenvernichtung findet nach DIN 66399 in Sicherheitsstufe P2 / O-2 / T-2 / E-2 statt. Die geschredderten Stoffe werden noch in der Anlage separiert und danach der Wiederverwertung zugeführt.

Anschließend erhalten unsere Kunden einen schriftlichen Nachweis über die datenschutzkonforme Vernichtung der angelieferten Akten.

Was darf in den Container für die Aktenvernichtung?

das darf in den container
  • Akten
  • Ordner
  • Register
  • Kartons
das darf nicht in den container
  • Kunststoffboxen
  • Ablageboxen
  • Haus- und Gewerbemüll

Diese Liste ist nicht vollständig! Wenn Sie sich wegen eines Materials nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, bevor Sie es entsorgen.

Tipps & Hinweise

  • Trennen Sie die Abfälle. Achten Sie auf Sortenreinheit. Das spart Kosten.

  • Mischen Sie den Akten keine anderen Abfälle bei. Dies führt zu Mehrkosten, da die Abfälle aussortiert werden müssen.

  • Vertrauliches Aktenmaterial zur Vernichtung nehmen wir ausschließlich von Gewerbekunden an.

Welcher Container ist für Akten zur Vernichtung geeignet?

Absetzmulde mit DeckelAbsetzmulde mit Deckel

Absetzmulde mit Deckel
alle Größen

Abrollcontainer 25 m³Abrollcontainer 25 m³

Abrollcontainer mit Deckel
alle Größen

Abrechnung nach Gewicht

Ein fairer Umgang mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig!

Deshalb erfolgt die Berechnung der Entsorgungskosten bei RHD auch grundsätzlich nach dem Gewicht des Container-Inhaltes und nicht nach dem Grundvolumen eines Containers!

Darum ist es auch egal, ob Sie Ihre Abfallstoffe in einen kleinen oder in einen großen Behälter füllen. Der Preis bleibt unverändert.

  • Sie bezahlen nur für das Gewicht des Materials, das Sie tatsächlich auch entsorgen!

Ausnahmen: Die Abrechnung von Mineralwolle und Styropor® erfolgt nach Volumen!

Wo wird gewogen?

Absetzmulden und Umleerbehälter können direkt bei Abholung per On-Board-Waage oder auf unserem Gelände zusammen mit dem gesamten LKW auf der Fahrzeugwaage gewogen werden.

Abrollcontainer und Presscontainer werden samt LKW auf unserer großen Fahrzeugwaage gewogen.

Gitterboxen und Kunststoffboxen wiegen wir mit der Hallenwaage auf unserem Werksgelände.


Mehr Informationen darüber, wie wir wiegen.


Welchen Abfallstoff möchten Sie außerdem entsorgen?

Kopfbild: © Rainer Sturm / PIXELIO