Altholz

Altholz, Bauholz

Wie kann man Altholz entsorgen?

Altholz ist "gebrauchtes" Holz, das bereits für einen bestimmten Zweck genutzt wurde und nun dem Recycling übergeben wird. Altholz kann stofflich (z.B. als Spanplatten) oder thermisch recycelt werden.

Altholz wird, in Abhängigkeit von der vorangegangenen chemischen Behandlung, in vier Klassen unterteilt:

Altholz Klasse 1 (AI)chemisch nicht behandelt
Altholz Klasse 2 (AII)chemisch behandelt, ohne halogenorganische Verbindungen
Altholz Klasse 3 (AIII)chemisch behandelt, mit halogenorganischen Verbindungen, ohne Holzschutzmittel
Altholz Klasse 4 (AIV)chemisch behandelt, mit halogenorganischen Verbindungen, mit Holzschutzmittel

Bitte beachten Sie:

Bei der Entsorgung von Altholz können die Klassen 1 bis 3 in einem Container zusammengefasst werden.

Die Klasse 4 muss separat entsorgt werden!

Dokumentation der Entsorgung Altholz Klasse 4 (AIV)

Da es sich bei Altholz Klasse 4 (AIV) um gefährlichen Abfall nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt, sind für Entsorgung und Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich. Darin wird festgehalten, wer was wann und wieviel entsorgt hat.

Bei einer Entsorgung von Altholz Klasse 4 (AIV) unter 20 Tonnen erhalten Sie von uns einen Übernahmeschein als Beleg für die korrekte Entsorgung Ihres Abfalls. Für die Begleitscheine können Gebühren zusätzlich zu Entsorgung und Transport anfallen.

Was darf in den Container für Altholz Klasse 1 bis 3 (AI – AIII)?

das darf in den container
  • Paletten
  • Naturholz
  • Obstkisten
  • Transportkisten
  • Spanplatten
  • Schalhölzer
  • behandeltes Vollholz (lackiert, beschichtet, geleimt)
  • Dielen
  • Parkett
  • Laminatböden
  • Bretterverschalungen (Innenausbau)
  • Innentüren und -zargen
  • Paneele
  • Verkleidungen
  • Zierbalken aus dem Innenausbau
  • Möbel und Küchen
  • Paletten mit Verbundmaterialien
  • Fußböden mit PCB-haltigem Kleber
  • Inneneinrichtungen mit PVC-Beschichtung
das darf nicht in den container

Alle behandelten Außenhölzer:

  • Holzfenster
  • Außentüren
  • Gartenmöbel
  • Balkonverkleidungen
  • Gartenzäune
  • Gartenhütten
  • Palisaden
  • Dachsparren
  • Dachgebälk
  • Holzfachwerk
  • Terrassenbretter
  • Möbel mit halogenorganischen Verbindungen
  • begaste Transportkisten aus dem Ausland
  • Munitionskisten
  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Brandholz
  • Altholz von Schiffen und Waggons
  • Altholz aus Wasser- und Bergbau

Diese Liste ist nicht vollständig! Wenn Sie sich wegen eines Materials nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, bevor Sie es entsorgen.

Was darf in den Container für Altholz Klasse 4 (AIV)?

das darf in den container

Alle behandelten Außenhölzer:

  • Holzfenster
  • Außentüren
  • Gartenmöbel
  • Balkonverkleidungen
  • Gartenzäune
  • Gartenhütten
  • Palisaden
  • Dachsparren
  • Dachgebälk
  • Holzfachwerk
  • Terrassenbretter
  • Möbel mit halogenorganischen Verbindungen
  • begaste Transportkisten aus dem Ausland
  • Munitionskisten
  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Brandholz
  • Altholz von Schiffen und Waggons
  • Altholz aus Wasser- und Bergbau
das darf nicht in den container
  • Grüngut
  • Erdaushub
  • Bauschutt
  • Baumischabfälle
  • Wurzelstöcke
  • Lebensmittel

Diese Liste ist nicht vollständig! Wenn Sie sich wegen eines Materials nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, bevor Sie es entsorgen.

Tipps & Hinweise

  • Trennen Sie die Abfälle. Achten Sie auf Sortenreinheit. Das spart Kosten.

  • Mischen Sie dem Altholz keine anderen Abfälle bei. Dies führt zu Mehrkosten, da die Abfälle aussortiert werden müssen.

  • Bei der Entsorgung von Altholz können die Klassen 1 bis 3 in einem Container zusammengefasst werden.

  • Die Klasse 4 muss separat entsorgt werden!

  • Beim Verbrennen von behandeltem Altholz können umweltschädliche, giftige Gase und Dämpfe entstehen. Daher ist die Verbrennung von behandeltem Holz gesetzlich untersagt. Empfindliche Bußgelder drohen!

Welcher Container ist für Altholz geeignet?

AbsetzmuldenAbsetzmulden

Absetzmulde mit oder ohne Deckel
alle Größen

AbrollcontainerAbrollcontainer

Abrollcontainer mit oder ohne Deckel
alle Größen

Abrechnung nach Gewicht

Ein fairer Umgang mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig!

Deshalb erfolgt die Berechnung der Entsorgungskosten bei RHD auch grundsätzlich nach dem Gewicht des Container-Inhaltes und nicht nach dem Grundvolumen eines Containers!

Darum ist es auch egal, ob Sie Ihre Abfallstoffe in einen kleinen oder in einen großen Behälter füllen. Der Preis bleibt unverändert.

  • Sie bezahlen nur für das Gewicht des Materials, das Sie tatsächlich auch entsorgen!

Ausnahmen: Die Abrechnung von Mineralwolle und Styropor® erfolgt nach Volumen!

Wo wird gewogen?

Absetzmulden und Umleerbehälter können direkt bei Abholung per On-Board-Waage oder auf unserem Gelände zusammen mit dem gesamten LKW auf der Fahrzeugwaage gewogen werden.

Abrollcontainer und Presscontainer werden samt LKW auf unserer großen Fahrzeugwaage gewogen.

Gitterboxen und Kunststoffboxen wiegen wir mit der Hallenwaage auf unserem Werksgelände.


Mehr Informationen darüber, wie wir wiegen.


Welchen Abfallstoff möchten Sie außerdem entsorgen?