Asphalt ist ein Gemisch aus Bitumen oder bitumenhaltigen Bindemitteln, Mineralstoffen, Gesteinskörnungen und weiteren Zusätzen. Bitumen ist sowohl ein natürlich vorkommendes Gemisch, kann aber auch aus Erdöl gewonnen werden.
Vor den 1970er Jahren wurde zur Herstellung von Asphalt statt Bitumen vorrangig Teer oder Pech eingesetzt. Beide Stoffe enthalten sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die Krebserkrankungen auslösen können.
Asphalt mit Anteilen von Teer und Pech muss separat entsorgt werden und ist Sonderabfall, der einen Begleitschein benötigt.
Asphalt ist als Baustoff recyclingfähig. Er muss jedoch frei von Fremdstoffen und gesundheitsschädlichen Substanzen wie polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sein. Daher führen wir vor Abholung eine sogenannte PAK-Analyse durch.
Folgende Mengen werden in den PAK-Gehaltsstufen festgehalten und bewertet:
PAK-Gehalt (mg/kg) | Bewertung |
---|---|
bis 10 | teerfrei |
10 bis 100 | teerfrei mit leichten Verunreinigungen |
mehr als 250 | teerhaltig |
Da es sich bei Asphalt mit einem PAK-Anteil von über 250 mg/kg um um gefährlichen Abfall nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt, sind für Entsorgung und Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich. Darin wird festgehalten, wer was wann und wieviel entsorgt hat.
Bei einer Asphalt-Entsorgung von unter 20 Tonnen erhalten Sie von uns einen Übernahmeschein als Beleg für die korrekte Entsorgung Ihres Abfalls. Für Säcke und Begleitscheine können Gebühren zusätzlich zu Entsorgung und Transport anfallen.
Diese Liste ist nicht vollständig! Wenn Sie sich wegen eines Materials nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, bevor Sie es entsorgen.
Ein fairer Umgang mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig!
Deshalb erfolgt die Berechnung der Entsorgungskosten bei RHD auch grundsätzlich nach dem Gewicht des Container-Inhaltes und nicht nach dem Grundvolumen eines Containers!
Darum ist es auch egal, ob Sie Ihre Abfallstoffe in einen kleinen oder in einen
großen Behälter füllen. Der Preis bleibt unverändert.
Ausnahmen: Die Abrechnung von Mineralwolle und Styropor® erfolgt nach Volumen!
Absetzmulden und Umleerbehälter können direkt bei Abholung per On-Board-Waage oder auf unserem Gelände zusammen mit dem gesamten LKW auf der Fahrzeugwaage gewogen werden.
Abrollcontainer und Presscontainer werden samt LKW auf unserer großen Fahrzeugwaage gewogen.
Gitterboxen und Kunststoffboxen wiegen wir mit der Hallenwaage auf unserem Werksgelände.
Mehr Informationen darüber, wie wir wiegen.
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