Bleibatterien (eigentlich Bleiakkumulatoren oder kurz Bleiakkus) werden meist als Starterbatterien für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren eingesetzt. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Verwendung in elektrisch betriebenen Gabelstaplern, wo sie durch ihr relativ hohes Gewicht als Kontergewicht im Heck des Fahrzeugs dienen.
Bleibatterien beinhalten Bleiplatten beziehungsweise Bleidioxidplatten als Elektroden und verdünnte Schwefelsäure als Elektrolyt. Bleibatterien gibt es aber auch als geschlossene Akkus, in denen der Elektrolyt in Gel gebunden ist.
Batterien und Akkus, wie man sie aus Elektro-Kleingeräten kennt, werden auch als Trockenbatterien bezeichnet, da sie keinen flüssigen Elektrolyt beinhalten. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausführungen, die nach deren Elektrodenmaterial benannt sind. Beispiele sind Zink-Kohle-Batterien, Zink-Luft-Batterien, Alkali-Mangan-Batterien, Nickel-Cadmium-Akkus, Nickel-Metallhydrid-Akkus sowie Lithium-Batterien und -Akkus mit ihren Untervarianten.
Da es sich bei Batterien und Akkus um gefährlichen Abfall nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt, sind für Entsorgung und Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich. Darin wird festgehalten, wer was wann und wieviel entsorgt hat.
Bei einer Entsorgung von Batterien und Akkus unter 20 Tonnen erhalten Sie von uns einen Übernahmeschein als Beleg für die korrekte Entsorgung Ihres Abfalls. Für Begleitscheine können Gebühren zusätzlich zu Entsorgung und Transport anfallen.
Diese Liste ist nicht vollständig! Wenn Sie sich wegen eines Materials nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, bevor Sie es entsorgen.
Ein fairer Umgang mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig!
Deshalb erfolgt die Berechnung der Entsorgungskosten bei RHD auch grundsätzlich nach dem Gewicht des Container-Inhaltes und nicht nach dem Grundvolumen eines Containers!
Darum ist es auch egal, ob Sie Ihre Abfallstoffe in einen kleinen oder in einen
großen Behälter füllen. Der Preis bleibt unverändert.
Ausnahmen: Die Abrechnung von Mineralwolle und Styropor® erfolgt nach Volumen!
Absetzmulden und Umleerbehälter können direkt bei Abholung per On-Board-Waage oder auf unserem Gelände zusammen mit dem gesamten LKW auf der Fahrzeugwaage gewogen werden.
Abrollcontainer und Presscontainer werden samt LKW auf unserer großen Fahrzeugwaage gewogen.
Gitterboxen und Kunststoffboxen wiegen wir mit der Hallenwaage auf unserem Werksgelände.
Mehr Informationen darüber, wie wir wiegen.
Welchen Abfallstoff möchten Sie außerdem entsorgen?
Metalle - Schrott - Späne - Schrauben - Stanzabfälle | Elektroschrott - Elektro-Altgeräte - Weißware | Erdaushub - Boden - Erde - Steine | Ziegel - Backsteine | Bauschutt - Beton | Baumischabfall - Abbruch | Gips - Gipskarton - Rigips® | Porenbeton - Ytong© | Asphalt - Straßenbelag | Asbest - Eternit© | Mineralwolle - Glaswolle - Steinwolle | Dachpappe - Bitumenabfälle | Altpapier - Papier - Kartonage - Wellpappe | Aktenvernichtung | Altholz - Türen - Fenster - Bahnschwellen | Gartenabfälle - Grüngut - Baumschnitt - Rasenschnitt | Sperrmüll - Entrümpelung - Gerümpel | Siedlungsabfälle - Restmüll | Verpackungen - Kunststoffe | Styropor® | Akkus - Autobatterien - Batterien | Sonderabfall - Sondermüll - Farbe - Lack - Chemikalien