Abfallbeauftragter

Externer Abfallbeauftragter

Überlassen Sie das ruhig uns…

Am 1. Juni 2017 trat die novellierte Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Sie bestimmt, welche Gewerbebetriebe einen Abfallbeauftragten zu bestellen, sprich einzusetzen, haben. Er ist für das gesamte interne Abfallmanagement des Unternehmens verantwortlich.

Der Abfallbeauftragte kann aus den eigenen Reihen gewählt oder extern bestellt werden. Wird ein Mitarbeiter aus dem eigenen Betrieb bestimmt, so muss er umfangreich geschult werden, bevor er seine Tätigkeit aufnehmen kann.

Einfacher
(und meist auch günstiger)
ist es,
einen externen Abfallbeauftragten zu bestellen!

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung gerne an.
Sie profitieren von unserer Erfahrung und unseren stets aktuellen Kenntnissen, denn wir gehen täglich mit Abfällen um.

Gerne beraten wir Sie in einem direkten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie Ihr Abfallmanagement selbst in die Hand nehmen oder auf unseren Service zurückgreifen möchten.

Brauchen wir denn überhaupt einen Abfallbeauftragten?

Die Abfallbeauftragtenverordnung regelt in § 2 Absatz 1, ob Ihr Unternehmen einen Abfallbeauftragten zu bestellen hat.

Dabei sind folgende Punkte entscheidend:

  • die Branche Ihres Unternehmens
  • die Art Ihrer Abfälle
  • die regelmäßigen Mengen Ihrer Abfälle

Was tut der externe Abfallbeauftragte von RHD für uns?

Die Aufgaben eines Abfallbeauftragten sind umfangreich, denn Abfall ist nicht gleich Abfall.

Mit vielen unterschiedlichen Abfällen sind unterschiedliche Bestimmungen verbunden. Da verliert man leicht einmal den Überblick, wenn man kein geschulter Experte ist und Tag für Tag mit dieser Aufgabe zu tun hat.

Die Aufgaben des Abfallbeauftragten beziehen sich auf das gesamte Abfallmanagement Ihres Unternehmens.


Wir haben für Sie einmal die 6 wichtigsten Aufgaben des Abfallbeauftragten zusammengefasst.

1. Koordinierung der innerbetrieblichen Abfallwirtschaft

Die Koordinierung der gesetzeskonformen Abfallwirtschaft des Unternehmens gehört zu den Aufgaben des Abfallbeauftragten.

Er ist für den gesamten Ablauf verantwortlich – von der Bereitstellung der notwendigen Container, der richtigen Abfalltrennung sowie der Abholung und dem Recycling der Abfälle.

Verbesserungsmöglichkeiten im Umgang mit Abfällen werden vom Abfallbeauftragten erkannt und im Betrieb umgesetzt.

2. Einhaltung der Getrenntsammlung

Ob kleiner, mittelständischer oder großer Betrieb, ob Papier oder Restmüll – in jedem Unternehmen fallen Abfälle an. Abfälle aus Betrieben werden auch als gewerblicher Abfall oder Gewerbeabfall bezeichnet.

Mit Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung, stehen Unternehmen vor einer neuen Herausforderung. Gewerbeabfälle sind seit dem 1. August 2017 nicht nur getrennt zu entsorgen, sondern auch getrennt zu sammeln.

Die Aufgabe des Abfallbeauftragten ist es, die Einhaltung der Getrenntsammlung sicherzustellen.

3. Einhaltung der Kontroll- und Dokumentationspflicht

Der Abfallbeauftragte hat auch eine überwachende Funktion. Die Überwachung betrifft den gesamten Weg der Abfälle, von ihrer Entstehung bis zu ihrer Beseitigung.

Eine regelmäßige Kontrolle der abfallbezogenen Tätigkeiten im Betrieb sowie deren Dokumentation wird durch den Abfallbeauftragten durchgeführt.

Kontrolliert wird unter anderem:

  • die Einhaltung der Getrenntsammlungspflicht
  • die Bereitstellung Abfallbehälter in richtiger Größe
  • die rechtzeitige Entleerung der Abfallbehälter
  • die Überprüfung des Kosten-Leistungs-Verhältnisses

Dokumentiert wird unter anderem:

  • die Trennung der Abfallfraktionen
  • die sachgemäße Entsorgung sowie Abweichungen
  • die Anmeldung und separate Entsorgung von Sondermüll

4. Verwaltung der Dokumentation

Die Dokumentationspflicht gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Abfallbeauftragten. Die Dokumentation der Einhaltung der Vorschriften über Gewerbeabfall ist behördlich vorgeschrieben.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt vor, dass der Abfallbeauftragte der Geschäftsführung einen jährlichen Bericht über die Entsorgungssituation im Betrieb vorlegen muss. Dieses Dokument umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Darstellung aller umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum Thema Abfall
  • Statistik der angefallenen Abfallarten und -mengen (Abfallbilanz)
  • Übersicht der genutzten Entsorgungswege

5. Überwachung der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften

Abfall wird durch die Bundesregierung streng kontrolliert. Zum einen, weil unsachgemäßer Umgang mit Abfall fatale Auswirkungen auf die Umwelt hat, zum anderen, weil die Bundesregierung die Recyclingquote verbessern möchte.

Aufgabe des Abfallbeauftragten ist es, dafür Sorge zu tragen, dass im Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden.

Der Abfallbeauftragte ist bei einer Prüfung in der Lage, eine vollständige Dokumentation über die gesetzeskonforme Abfallwirtschaft im Betrieb in digitaler Form vorzulegen.

6. Förderung des Recyclings

Zu den Aufgaben des Abfallbeauftragten zählt auch, das Recycling maximal zu fördern.

Um die Recyclingquote im Unternehmen zu verbessern, werden umweltfreundliche Alternativen zu bisher suboptimalen Entsorgungswegen gefunden. Hierzu zählt auch, das Entstehen von Abfällen im Betrieb zu reduzieren, indem der sparsame Umgang mit Ressourcen gefördert wird. Durch die Optimierung der Transportwege lässt sich das Recycling weiterhin vorantreiben.

Der Abfallbeauftragte ist DER Ansprechpartner in Sachen Abfall. Deshalb hält er das gesamte Unternehmen bei Problemen und Neuerungen auf dem Laufenden.

Da die Nachhaltigkeit eines Betriebs auch im Interesse der Kunden liegt, ist Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Diese kommuniziert das Umweltbewusstsein und hilft auf diese Weise dem Unternehmen, Kunden zu gewinnen und zu binden.


Und was dürfen wir außerdem für Sie tun?