Asbest

Asbest und Asbestzement

Was sind Asbest, Eternit und Asbestzement?

Asbest wurde früher in der Bauindustrie eingesetzt. Er kommt heute bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten zutage. Aufgrund der hohen Festigkeit und Hitzebeständigkeit isoliert Asbest hervorragend und kann mit anderen Baustoffen verwoben werden.

Asbest oder Asbestzement wurden aufgrund ihrer Eigenschaften in sehr unterschiedlichen Produkten eingesetzt. Asbestzement war oft Bestandteil von Fassadenplatten (Eternit®), Dacheindeckungen (Wellasbest), war aber auch in Blumenkästen oder Fensterbänken enthalten.

Achtung: krebserregend!

Bei Abbruch oder Sanierung können feine Asbestfasern freigesetzt werden und als Staub in die Lunge gelangen. Bei hoher Konzentration besteht die Gefahr unheilbarer Erkrankungen wie Asbestose und Lungenkrebs.

Wie kann man Asbest und Asbestzement entsorgen?

Aufgrund des erhöhten Gesundheitsrisikos ist es gemäß TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorgeschrieben, asbesthaltige Baustoffe staubdicht zu verpacken.

Für eine Asbestzement-Entsorgung durch unseren Containerdienst müssen asbesthaltige Baustoffe in BigBags oder so genannten Platten-BigBags staubdicht verpackt sein, bevor diese in einem Container ihren Platz finden.

Dokumentation der Entsorgung

Da es sich bei asbesthaltigem Abfall um gefährlichen Abfall nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt, sind für Entsorgung und Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich. Darin wird festgehalten, wer was wann und wieviel entsorgt hat.

Bei einer Asbestzement-Entsorgung unter 20 Tonnen erhalten Sie von uns einen Übernahmeschein als Beleg für die korrekte Entsorgung Ihres Abfalls. Für Säcke und Begleitscheine können Gebühren zusätzlich zu Entsorgung und Transport anfallen.

Was darf in den Asbest Container?

das darf in den container
  • Eternit®
  • Wellasbest (Dachdeckung)
  • Baufanit®
  • Asbestzementrohre
  • Asbest-Verbundstoffe

Wichtig:
Alle asbesthaltigen Abfallstoffe müssen staubdicht in geeignete BigBags für Asbest oder Asbest-Plattenmaterial verpackt sein!

das darf nicht in den container
  • belastete Schadstoffe
  • Dachpappe
  • Fermacell®-Platten oder -Bruch
  • Gipskarton-Platten oder -Bruch
  • Glas
  • Heraklit®-Platten oder -Bruch
  • Kunststoffe
  • Pappbecher
  • Plastiktüten
  • Rigips®-Platten oder -Bruch
  • Ruß
  • Stein- und Glaswolle
  • Tapeten
  • Teppichreste
  • Verpackungen
  • Ytong®-Steine
  • Zementsäcke

Diese Liste ist nicht vollständig! Wenn Sie sich wegen eines Materials nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, bevor Sie es entsorgen.

Tipps & Hinweise

  • Brechen, sägen oder werfen Sie asbesthaltige Baustoffe nicht.

  • Befeuchten Sie den Abfall, um Staub zu reduzieren.

  • Tragen Sie Schutzkleidung. Diese finden Sie in unserem Zubehör.

  • Mischen Sie Asbest auf keinen Fall anderen Abfällen bei.

  • Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten muss Asbest separat entsorgt werden.

  • Verpacken Sie Asbest staubdicht in geeigneten BigBags im Container.

  • Mischen Sie dem Asbest keine anderen Abfälle bei. Dies führt zu Mehrkosten, da die Abfälle aussortiert werden müssen.

Welcher Container ist für Asbest geeignet?

BigBag AsbestBigBag Asbest

Bigbag für asbesthaltige Abfälle

BigBag Plattensack AsbestBigBag Plattensack Asbest

BigBag für Asbest-Plattenmaterial

Absetzmulde ohne DeckelAbsetzmulde ohne Deckel

Absetzmulde ohne Deckel
5 m³, 7 m³ oder 10 m³


Wichtig:
Verpacken Sie das Asbest staubdicht in geeignete BigBags, bevor Sie es in den Container geben!


Abrollcontainer 15 m³Abrollcontainer 15 m³

Abrollcontainer ohne Deckel
15 m³ oder 20 m³


Wichtig:
Verpacken Sie das Asbest staubdicht in geeignete BigBags, bevor Sie es in den Container geben!


Abrechnung nach Gewicht

Ein fairer Umgang mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig!

Deshalb erfolgt die Berechnung der Entsorgungskosten bei RHD auch grundsätzlich nach dem Gewicht des Container-Inhaltes und nicht nach dem Grundvolumen eines Containers!

Darum ist es auch egal, ob Sie Ihre Abfallstoffe in einen kleinen oder in einen großen Behälter füllen. Der Preis bleibt unverändert.

  • Sie bezahlen nur für das Gewicht des Materials, das Sie tatsächlich auch entsorgen!

Ausnahmen: Die Abrechnung von Mineralwolle und Styropor® erfolgt nach Volumen!

Wo wird gewogen?

Absetzmulden und Umleerbehälter können direkt bei Abholung per On-Board-Waage oder auf unserem Gelände zusammen mit dem gesamten LKW auf der Fahrzeugwaage gewogen werden.

Abrollcontainer und Presscontainer werden samt LKW auf unserer großen Fahrzeugwaage gewogen.

Gitterboxen und Kunststoffboxen wiegen wir mit der Hallenwaage auf unserem Werksgelände.


Mehr Informationen darüber, wie wir wiegen.


Welchen Abfallstoff möchten Sie außerdem entsorgen?