Als Mineralwolle oder künstliche Mineralfasern (KMF) werden Dämmstoffe aus Glaswolle oder Steinwolle bezeichnet.
Glaswolle und Steinwolle sind effiziente, nicht brennbare Dämmstoffe mit vielseitigen Einsatzmöglichkeiten. Steinwolle besitzt zudem eine hohe Brandbeständigkeit, während Glaswolle schmelzen kann.
Bei Abbruch oder Sanierung können feine Fasern aus der Mineralwolle freigesetzt werden und als Staub in die Lunge gelangen. Es besteht die Gefahr unheilbarer Erkrankungen wie Lungenkrebs. Vor allem Glaswolle steht im Verdacht, krebserregend zu sein.
Aufgrund des erhöhten Gesundheitsrisikos ist es gemäß TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorgeschrieben, mineralwollehaltige Baustoffe staubdicht zu verpacken.
Für eine Entsorgung von Mineralwolle durch uns, müssen mineralwollehaltige Baustoffe in so genannten Gewebesäcken für künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) staubdicht verpackt sein, bevor diese in einem Container ihren Platz finden.
Da es sich bei mineralwollehaltigem Abfall um gefährlichen Abfall nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt, sind für Entsorgung und Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich. Darin wird festgehalten, wer was wann und wieviel entsorgt hat.
Bei einer Mineralwolle-Entsorgung unter 20 Tonnen erhalten Sie von uns einen Übernahmeschein als Beleg für die korrekte Entsorgung Ihres Abfalls. Für Säcke und Begleitscheine können Gebühren zusätzlich zu Entsorgung und Transport anfallen.
Diese Liste ist nicht vollständig! Wenn Sie sich wegen eines Materials nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, bevor Sie es entsorgen.
Absetzmulde mit oder ohne Deckel
alle Größen
Wichtig:
Verpacken Sie die Mineralwolle staubdicht in geeignete Gewebesäcke, bevor Sie sie in den Container geben!
Abrollcontainer mit oder ohne Deckel
alle Größen
Wichtig:
Verpacken Sie die Mineralwolle staubdicht in geeignete Gewebesäcke, bevor Sie sie in den Container geben!
Ein fairer Umgang mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig!
Deshalb erfolgt die Berechnung der Entsorgungskosten bei RHD auch grundsätzlich nach dem Gewicht des Container-Inhaltes und nicht nach dem Grundvolumen eines Containers!
Darum ist es auch egal, ob Sie Ihre Abfallstoffe in einen kleinen oder in einen
großen Behälter füllen. Der Preis bleibt unverändert.
Ausnahmen: Die Abrechnung von Mineralwolle und Styropor® erfolgt nach Volumen!
Absetzmulden und Umleerbehälter können direkt bei Abholung per On-Board-Waage oder auf unserem Gelände zusammen mit dem gesamten LKW auf der Fahrzeugwaage gewogen werden.
Abrollcontainer und Presscontainer werden samt LKW auf unserer großen Fahrzeugwaage gewogen.
Gitterboxen und Kunststoffboxen wiegen wir mit der Hallenwaage auf unserem Werksgelände.
Mehr Informationen darüber, wie wir wiegen.
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Kopfbild: © Kurt Michel / PIXELIO